Ausbildung Brandschutzhelfer

Betriebliche Brandschutzhelfer sind elementarer Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes im Unternehmen. Rechtsgrundlage für betriebliche Brandschutzhelfer sind die auf der Basis des Arbeitsschutzgesetzes erlassene Arbeitsstättenverordnung und hieraus wiederum abgeleitet die Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Diese fordert, dass mindestens 5% der Beschäftigten eine Ausbildung im Brandschutz haben müssen, damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Ausbildungsinhalte

Durch die betrieblich verantwortliche Person ist sicher zu stellen, dass die Ausbildung der betrieblichen Brandschutzkräfte fachkundig erfolgt. Die Ausbildungsinhalte sind in der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und in der DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung –“ vorgegeben. 

Zu den Ausbildungsinhalten gehören u. a.:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Praxis im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen

Zielgruppe

Alle Beschäftigen, welche vom Arbeitgeber für dies Funktion bestellt werden sollen.

Voraussetzungen

Eine bestimmte Berufsausbildung als Voraussetzung zur Ausbildung ist vom Gesetzgeber nicht definiert.

Kosten

Auf Anfrage

Dauer

Die Dauer der Ausbildung ist an den jeweiligen Branchen zu orientieren. In der DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ wird von mindestens 2 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten gesprochen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass von rund 4 Unterrichtseinheiten auszugehen ist.

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Sie werden überrascht sein, eine gute Brandschutzausbildung muss nicht teuer sein.