Ausbildung Brandschutzhelfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer: Rechtssicherheit nach ASR A2.2

Betriebliche Brandschutzhelfer sind ein elementarer Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes in jedem Unternehmen. Sie sind im Ernstfall die ersten Ansprechpartner vor Ort, unterstützen bei der Evakuierung und bekämpfen Entstehungsbrände.

Die gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber

Die Rechtsgrundlage für die Bestellung von Brandschutzhelfern bilden das Arbeitsschutzgesetz sowie die darauf basierende Arbeitsstättenverordnung. Konkretisiert wird diese Pflicht in der Technischen Regel für Arbeitsstätten, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
Diese Vorschrift fordert klar definiert:

  • Mindestquote: In der Regel müssen mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
  • Fachkunde: Die Ausbildung muss theoretische Grundlagen sowie eine praktische Feuerlöschübung umfassen.
  • Regelmäßige Auffrischung: Die Kenntnisse sollten in regelmäßigen Abständen (ca. alle 3 bis 5 Jahre) aufgefrischt werden.
    Praxisnahe Schulung in Ihrem Betrieb
    Wir führen die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer fachgerecht und praxisnah durch – gerne auch direkt als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen in Rheinhessen, dem Raum Mainz oder bundesweit. Unser Ziel ist es, Ihre Mitarbeiter so zu qualifizieren, dass sie im Notfall sicher und besonnen handeln können.
    Sichern Sie Ihr Unternehmen ab und erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

    Ausbildungsinhalte

    Durch die betrieblich verantwortliche Person ist sicher zu stellen, dass die Ausbildung der betrieblichen Brandschutzkräfte fachkundig erfolgt. Die Ausbildungsinhalte sind in der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und in der DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung –“ vorgegeben. 

    Zu den Ausbildungsinhalten gehören u. a.:

    • Grundzüge des Brandschutzes
    • Betriebliche Brandschutzorganisation
    • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
    • Gefahren durch Brände
    • Verhalten im Brandfall
    • Praxis im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen

    Zielgruppe

    Alle Beschäftigen, welche vom Arbeitgeber für dies Funktion bestellt werden sollen.

    Voraussetzungen

    Eine bestimmte Berufsausbildung als Voraussetzung zur Ausbildung ist vom Gesetzgeber nicht definiert.

    Kosten

    Auf Anfrage

    Dauer

    Die Dauer der Ausbildung ist an den jeweiligen Branchen zu orientieren. In der DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ wird von mindestens 2 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten gesprochen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass von rund 4 Unterrichtseinheiten auszugehen ist.

    Gerne stehen wir auch Ihrem Unternehmen mit unseren Schulungsangeboten zur Verfügung.

    Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.

    Sie werden überrascht sein, eine gute Brandschutzausbildung muss nicht teuer sein.