Regelmäßige Unterweisungen
Ein Brandereignis stellt für viele Unternehmen eine erhebliche Gefahr dar. In aller Regel sind Menschen akut gefährdet, aber auch der wirtschaftliche Bestand des Unternehmens ist durch Brandereignisse oft bedroht. Der Gesetzgeber hat diesen Erkenntnissen Rechnung getragen und zwei große Adressaten für Aufgaben im Brandschutz festgelegt: Den Staat selbst (Feuerwehren) aber auch die Unternehmen, welche vielfältige Aufgaben im Brandschutz haben. Eine davon ist die regelmäßige Unterweisung der ganzen Beschäftigten, damit diese vor Gefahren geschützt werden, aber auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen können.
Hinweise zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigen findet man in der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“. Hier ist beschrieben, dass alle Beschäftigten regelmäßig (mindestens einmal jährlich), über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen unterwiesen werden müssen. Ein praktischer Teil (Übung mit Feuerlöschern) ist hier nicht verpflichtend, macht aber Sinn.
Ausbildungsinhalte
Zu den Ausbildungsinhalten gehören u. a.:
- Brandgefahren am Arbeitsplatz
- Umgang mit Zündquellen
- Maßnahmen gegen Entstehungsbrände
- Verhalten im Brandfall (Gebäuderäumung)
- Flucht- und Rettungswege
- Sammelplätze
- weitere Themen nach betrieblichen Besonderheiten
Zielgruppe
Alle Beschäftigen
Voraussetzungen
Eine bestimmte Berufsausbildung als Voraussetzung zur Ausbildung ist vom Gesetzgeber nicht definiert.
Kosten
Auf Anfrage
Dauer
Die Dauer der Unterweisung ist in Abhängigkeit zur den betrieblichen Gegebenheiten festzulegen.
Gerne stehen wir auch Ihrem Unternehmen mit unseren Schulungsangeboten zur Verfügung.
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Sie werden überrascht sein, eine gute Brandschutzausbildung muss nicht teuer sein.