Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne dienen unmittelbar der Gefahrenabwehrplanung der Feuerwehr. Sie zu erstellen und aktuell zu halten ist Aufgabe des jeweiligen Betreibers eines Unternehmens bzw. der betrieblich verantwortlichen Person. Darüber hinaus müssen Feuerwehrpläne mindetens alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person geprüft werden. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Hans-Jürgen Straub

Langjährige praktische Arbeit im abwehrenden Brandschutz, sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildung, sind für mich die Grundlagen, um Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen zu können.

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Gerne erstellen wir auch für Ihr Unternehmen professionelle Gefahrenabwehrpläne.

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